EU: Warmhaltefunktion von Kaffeemaschinen wird ab 2015 begrenzt

Ab 1. Januar 2015 müssen neue Kaffeemaschinen für den Haushalt herstellerseitig mit einem Mechanismus ausgestattet sein, der die Warmhaltefunktion der Maschine automatisch nach einer Zeitspanne zwischen fünf und 40 Minuten abschaltet. Diese Vorgabe hat die EU-Kommission jetzt im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie erlassen. Nach Angaben der Kommission könnten so europaweit bis zum Jahr 2020 Energieeinsparungen in Höhe von mehr als zwei Terawattstunden pro Jahr erzielt werden.

Abschaltautomatik spart bares Geld

Den deutschen Haushalten bringt dies bares Geld, denn sie können durch die Abschaltautomatik bis zu zehn Euro im Jahr an Stromkosten einsparen, ohne dabei auf ihren gewohnten Komfort verzichten zu müssen, rechnet die Deutsche Energieagentur (dena) vor. Und nicht nur das: “Die Funktion trägt dazu bei, die Energie- und Klimaschutzziele in Deutschland und Europa zu erreichen”, erklärt Annegret-Claudine Agricola, Bereichsleiterin Energiesysteme und Energiedienstleistungen der dena.

Heutzutage gibt es laut Angaben der dena strombetriebene Kaffee- oder Espressomaschinen in über 80 Prozent aller deutschen Haushalte. Die nun durch die EU-Kommission erlassene Vorgabe gehört allerdings schon für viele Hersteller zum üblichen Funktionsumfang. So werden die Geräte nach einer zuvor bestimmten Wartezeit automatisch in den Bereitschaftszustand versetzt oder gar ganz abgeschaltet. Je nach Hersteller können Verbraucher heute allerdings bei einigen Kaffeemaschinen selbst entscheiden, ob sie die Abschaltung der Warmhaltefunktion automatisch zulassen möchten. Auch können sie die Zeitspanne bis zur Abschaltung nach ihren individuellen Bedürfnissen definieren.

Andere Länder – andere Kaffeemaschinen

Die Verordnung trägt dabei auch den Vorlieben der Menschen für die verschiedenen Arten von Kaffeemaschinen in Europa Rechnung. So wurden die maximal zulässigen Abschaltzeiten nach Geräteart definiert. Verfügen zum Beispiel Filterkaffeemaschinen, wie sie in Deutschland oder Frankreich verbreitet sind, über eine wärmeisolierte Kanne, so muss sich die Warmhaltefunktion der Heizplatte nach fünf Minuten abschalten. Läuft der Kaffee lediglich in eine Glaskanne, darf die Heizplatte der Maschine bis zu 40 Minuten wärmen.

Bei Kapselmaschinen und Vollautomaten gilt: Nach Abschluss des letzten Brühvorganges darf die Tasse 30 Minuten warmgehalten werden, nach Aktivierung der Tassenvorwärmfunktion 60 Minuten. Dies gilt auch für halb- oder vollautomatische Espressomaschinen, die gerade in den südlichen Ländern Europas besonders beliebt sind.

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